Reichsbürger und Selbstverwalter – was steckt dahinter?

Wann

17. Oktober 2024    
19:30 - 21:30

Wo

Die Galerie (im Künstlerhaus Bad Aibling)
Pentenriederstr. 2, Bad Aibling, Bayern, 83034

 

Am 17.10.2024 findet um 19.30 Uhr (Einlass 19.00 Uhr) ein Vortrag zum Thema „Reichsbürger und Selbstverwalter – was steckt dahinter?“ statt. Der Vortrag wird in „Die Galerie“, Pentenriederstr. 2, 83034 Bad Aibling stattfinden. Das ist im Künstlerhaus, Eingang & Parkplatz Nord – Grünes Treppenhaus / 1. Stock  Mehr Informationen zu Legion3 HIER

Als Referent konnte Ralf Hermle, Kriminalhauptkommissar von der Bayerischen Informationsstelle gegen Extremismus (BIGE) München gewonnen werden. Mehr Informationen zur Bayerische Informationsstelle gegen Extremismus HIER

„Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“: harmlose Spinner oder gefährliche Extremisten? Sie lehnen den Staat ab, leben in ihren eigenen Hoheitsgebieten und geben sich eigene Strukturen. Was steckt dahinter? Woher kommt diese Ablehnung? Was wollen sie damit erreichen und wie gehen sie vor? – ein Blick in die Szene.

Der Eintritt ist frei, der Verein freut sich über Ihre Spenden für die weitere Vereinsarbeit. Eine Platzreservierung ist notwendig:  info@muttutgut.org oder 0179-7325938 Mailbox.

Der Veranstalter ist der Verein Mut & Courage Bad Aibling e.V. Mehr Informationen zum Künstlerhaus HIER und HIER

Die Veranstalter behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremistischen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder sie von dieser auszuschließen. Gemäß Art. 10 ff Bayer. Versammlungsgesetz können bestimmte Personen und Gruppen von einer Teilnahme ausgeschlossen werden. Um die gezielte Strategie der „Wortergreifung“ Rechtsextremer zu verhindern, wird die Verwendung eines Vorbehalts und die Durchsetzung des Hausrechts empfohlen. Der Vorbehalt sollte in allen Veranstaltungseinladungen und –hinweisen, sowie Pressemitteilungen im Vorfeld aufgeführt werden. Am Veranstaltungsort bitte gut sichtbar vor Einlass in den Versammlungsraum aufhängen

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