Für sämtliche Veranstaltungen im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Nie wieder ist jetzt“ gilt der folgende Einlassvorbehalt: (gem. § 6 VersG / Art. 10 BayVersG):
Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören oder der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind, sind von der Veranstaltung ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für Personen, die bereits in der Vergangenheit durch nationalistische, verschwörungsideologische, rassistische, antisemitische, antifeministische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind oder Parteien oder Organisationen angehören, die durch solche Äußerungen in Erscheinung getreten sind.